Umfrage bei den Städten
11.04.2024

Entwicklungstendenzen Markt für Wohnimmobilien 2023

Blitzumfrage des Deutschen Städtetages mit Prognose für 2024: Zahl der Kaufverträge weiter überwiegend rückläufig

In einer Blitzumfrage ermittelte der Deutsche Städtetag zu Jahresbeginn unter allen Mitgliedsstädten ab 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die Entwicklungstendenzen des Marktes für Wohnimmobilien im vergangenen Jahr.

Insgesamt 120 Städte haben sich an der Umfrage zu den fünf Teilmärkten Baugrundstücke für den individuellen Wohnungsbau, Baugrundstücke für den Geschosswohnungsbau, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Wohneigentum beteiligt.

Das Ergebnis: Die Kaufvertragszahlen sind je nach Teilmarkt bei 73 bis 83 Prozent der Städte rückläufig, bei 11 bis 21 Prozent auf dem Vorjahresniveau und bei 4 bis 7 Prozent ansteigend. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Anteil der Städte mit Umsatzrückgängen um zirka 10 Prozent erhöht.

Während bei der Anzahl der Städte mit rückläufigen Kaufvertragszahlen kaum Unterschiede zwischen den einzelnen Teilmärkten festzustellen sind, ergibt sich bei der Preisentwicklung ein etwas anderes Bild. Für bebaute Grundstücke waren bei mindestens 75 Prozent der Städte Preisrückgänge nachzuweisen.

Bei unbebauten Grundstücken waren es hingegen maximal 39 Prozent. Dementsprechend lag der Anteil der Städte mit steigenden oder stagnierenden Preisen bei bebauten Grundstücken bei maximal 25 Prozent und bei unbebauten Grundstücken bei bis zu 61 Prozent.

Diese Entwicklung spiegelt sich in den Veränderungsraten der Bodenrichtwertniveaus zum 1. Januar 2024 wider. So bleiben bei rund 45 Prozent der beteiligten Städte die Bodenrichtwerte für Geschoss- und individuellen Wohnungsbau auf denen der Vorjahre. Bei 35 Prozent sind sinkende Bodenrichtwerte nachweisbar. 19 Prozent der Städte haben die Bodenrichtwerte für Wohnbaugrundstücke erhöht. Der Preisrückgang trifft somit vorwiegend Bestandsimmobilien.

Datenquellen für die vorliegende Untersuchung sind die Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in den beteiligten Städten. Diese erhalten aufgrund gesetzlicher Verpflichtung (§ 195 Baugesetzbuch) unter anderem alle von den Notarinnen und Notaren beurkundeten Immobilienkaufverträge.

Die vorliegenden Analyseergebnisse sind eine erste, auf tatsächlichen Immobilientransaktionen und den dabei gezahlten Kaufpreisen beruhende Aussage über das Marktgeschehen des vergangenen Jahres. Zusätzlich werden Erwartungen für das erste Halbjahr 2024 prognostiziert.

Eine Auswahl an Grafiken aus dem Bericht finden Sie zum Download in der Mediathek.